(1) Um einen sportlichen fairen Wettkampf garantieren zu können, müssen sich alle Mitglieder an Regeln halten die in der „Spielordnung der Nordbaden-E-Dart-Liga" verankert sind. Verantwortlich zur Einhaltung der Regeln ist der jeweilige Team-/Mannschaftskapitän. Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann ein Strafe bzw. ein Bußgeld gemäß Abs. 2 verhängt werden.
(2) Tatbestände und Höhe der Strafe/Bußgelder
a) Nichtantritt zu einem Liga- oder Mastercupspiel\r\n
Tritt eine Mannschaft zu einem Liga- oder Mastercupspiel, aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat, nicht an, wird eine Strafe von 25 Euro ausgesprochen. Das Spiel geht verloren. Beim jedem weiteren Nichtantritt, aus Gründen die die Mannschaft selbst zu vertreten hat, wird eine Strafe von 50 Euro verhängt. Die Spiele gehen ebenfalls verloren.
b) Termine\r\n
Bei einer zu späten Terminabsprache gem. der „Spielordnung der NBEDL" von 1 - 2 Tagen gibt es ein Bußgeld von 10 Euro. Beim zweiten mal wird ein Bußgeld von 15 Euro erhoben. Bei jedem weiteren mal gibt es Spiel- und Punktverlust und ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Bei einer zu späten Terminabsprache ab 3 Tagen erhält die Heimmannschaft ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro sowie Spiel- und Punktverlust. Die unterlassene Terminabsprache ist unverzüglich durch die Gastmannschaft dem Ligaleiter telefonisch/per SMS mitzuteilen. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die jeweilige Frist zu laufen. Zusätzlich innerhalb von zwei Tagen schriftlich(Postweg) oder per E-Mail.
c) Nicht berechtigte Spieler\r\n
Wird ein Spieler eingesetzt, der nicht in der Liga oder in einer anderen Klasse gemeldet ist, wird ein Bußgeld von 25 Euro erhoben. Es gibt Spiel- und Punktverlust. Der Spieler der eingesetzt wurde erhält, vorbehaltlich seiner offiziellen Nachmeldung, 3 Spiele Sperre.
d) Unsportliches Verhalten\r\n
Bei unsportlichem Verhalten kann ein Bußgeld bis 150 Euro ausgesprochen werden.
e) Abschlussfeier \r\n
Erscheint eine Mannschaft oder dessen Vertreter nicht an der Abschlussfeier der NBEDL, aus Gründen die sie selbst zu vertreten haben, wird eine Strafe von 50 Euro fällig. Das Preisgeld verfällt. Es gibt keinen Anspruch auf Pokale und Urkunden
f) Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung \r\n
Bei der Jahreshauptversammlung muss von jeder gemeldeten Mannschaft mindestens ein Vertreter teilnehmen. Ist niemand aus der Mannschaft anwesend, aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat, wird ein Bußgeld von 20 Euro erhoben. Bei der Mitgliederversammlung muss von jeder gemeldeten Mannschaft ein Vertreter teilnehmen. Ist niemand aus der Mannschaft anwesend, aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat, wird ein Bußgeld von 10 Euro erhoben.
g) Unentschuldigtes zu spät kommen am Ligaspieltag\r\n
Kommt eine Mannschaft mehr als 30 Min. unentschuldigt zu einem Ligaspiel zu spät, wird dieses als verloren gewertet und eine Bußgeld von 25 Euro wird erhoben.
h) Spielberichtsbogen\r\n
Wird ein Spielberichtsbogen nicht korrekt ausgefüllt (keine Pass Nr., Mannschaften, Spitznamen, usw.) ist ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Ist der Spielberichtsbogen nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Spielwoche beim Ligaleiter, erhält die Heimmannschaft ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Ist der Spielberichtsbogen nicht innerhalb 1 Woche beim Ligaleiter erhält die Heimmannschaft ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Sollte der Spielberichtsbogen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Spielwochenende beim Ligaleiter eingehen, gibt es ein Bußgeld von 15 Euro sowie Spiel und Punktverlust. Die jeweilige Heimmannschaft hat sich über den ordnungsgemäßen Eingang des Spielberichtsbogens beim Ligaleiter zu erkundigen.
i) Verstöße gegen die Spielordnung\r\n
Verstößt ein Spieler gegen die Spielordnung der NBEDL, so wird dieser in Anwesenheit seines Teamkapitäns verwarnt. Bei weiterem Verstoß droht der Spielverlust. Grobe Regelverstöße sind umgehend dem Ligaleiter zu melden. Je nach schwere des Verstoßes erfolgt eine Abmahnung des Spielers, Kapitäns oder der gesamten Mannschaft. Bei Wiederholung kann eine Sperre oder auch der Ausschluss des Spielers bzw. der Mannschaft durch den Ligaleiter erfolgen. Die Teams sind auch für ihre Fans verantwortlich.
k) Rückzug der Mannschaft \r\n
Zieht eine Mannschaft während der laufenden Saison zurück, so wird sie für 1 Jahr gesperrt. Die Mannschaft bekommt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Das Preisgeld verfällt. Es gibt keinen Anspruch auf Pokale und Urkunden.
- (3) Über die Verhängung der Strafen/Bußgelder entscheidet der Ligaleiter. Dieser hat seine Maßnahmen ausreichend zu begründen. \r\n
(4) Gegen den Beschluss auf Verhängung der Strafen/Bußgelder, kann das Mitglied Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Entscheidung des Ligaleiters, schriftlich an die Vorstandschaft einlegen. Diese entscheidet dann endgültig. \r\n