Regelwerk

NORDBADEN-E-DART-LIGA

Regelwerk

(1) Die Spielvereinigung führt den Namen

,,NORDBADEN-E-DART-LIGA "

(2) Sie hat zur Zeit ihren Sitz in 76689 Karlsdorf - Neuthard.

§ 2 Zweck der Spielvereinigung

(1) Zweck der Spielvereinigung ist die ideelle Förderung des Dartsports im Raum Norbaden

(2) Der Regelwerkzweck wird insbesondere erreicht und verwirklicht durch

- die Einrichtung eines Ligabetriebes

- die Durchführung von Veranstaltungen und Events

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

(2) Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag in Form einer Spielermeldung/Spielernachmeldung sowie die unterzeichnete Anerkennung des Regelwerks und der Spielordnung an die Vorstandschaft zu richten.

\(3) Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. \r\n

(4) Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand und teilt das Ergebnis dem Antragsteller mit.

(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Spielvereinigung besteht nicht.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung der Spielvereinigung.

(2) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss der Spielsaison unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.

(3) Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vorstand aus der Spielvereinigung ausgeschlossen werden:

a) wegen Nichterfüllung regelwerksmäßiger Verpflichtungen oder Missachtung von

Anordnungen der Organe der Spielvereinigung;

b) wegen Nichtzahlung von Beiträgen/Strafen trotz Mahnung;

c) wegen schwerer Verstöße gegen die Interessen der Spielvereinigung;

d) wegen unehrenhaften Verhaltens oder Handlungen.

(4) Gegen den Beschluss des Vorstandes, auf Ausschluss aus der Spielvereinigung, kann das Mitglied Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Entscheidung des Vorstandes an die Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet dann endgültig.

§ 5 Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge bzw. Meldegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen..

§ 6 Strafen/Bußgelder

(1) Um einen sportlichen fairen Wettkampf garantieren zu können, müssen sich alle Mitglieder an Regeln halten die in der „Spielordnung der Nordbaden-E-Dart-Liga" verankert sind. Verantwortlich zur Einhaltung der Regeln ist der jeweilige Team-/Mannschaftskapitän. Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann ein Strafe bzw. ein Bußgeld gemäß Abs. 2 verhängt werden.

(2) Tatbestände und Höhe der Strafe/Bußgelder

a) Nichtantritt zu einem Liga- oder Mastercupspiel\r\n

Tritt eine Mannschaft zu einem Liga- oder Mastercupspiel, aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat, nicht an, wird eine Strafe von 25 Euro ausgesprochen. Das Spiel geht verloren. Beim jedem weiteren Nichtantritt, aus Gründen die die Mannschaft selbst zu vertreten hat, wird eine Strafe von 50 Euro verhängt. Die Spiele gehen ebenfalls verloren.

b) Termine\r\n

Bei einer zu späten Terminabsprache gem. der „Spielordnung der NBEDL" von 1 - 2 Tagen gibt es ein Bußgeld von 10 Euro. Beim zweiten mal wird ein Bußgeld von 15 Euro erhoben. Bei jedem weiteren mal gibt es Spiel- und Punktverlust und ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Bei einer zu späten Terminabsprache ab 3 Tagen erhält die Heimmannschaft ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro sowie Spiel- und Punktverlust. Die unterlassene Terminabsprache ist unverzüglich durch die Gastmannschaft dem Ligaleiter telefonisch/per SMS mitzuteilen. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die jeweilige Frist zu laufen. Zusätzlich innerhalb von zwei Tagen schriftlich(Postweg) oder per E-Mail.

c) Nicht berechtigte Spieler\r\n

Wird ein Spieler eingesetzt, der nicht in der Liga oder in einer anderen Klasse gemeldet ist, wird ein Bußgeld von 25 Euro erhoben. Es gibt Spiel- und Punktverlust. Der Spieler der eingesetzt wurde erhält, vorbehaltlich seiner offiziellen Nachmeldung, 3 Spiele Sperre.

d) Unsportliches Verhalten\r\n

Bei unsportlichem Verhalten kann ein Bußgeld bis 150 Euro ausgesprochen werden.

e) Abschlussfeier \r\n

Erscheint eine Mannschaft oder dessen Vertreter nicht an der Abschlussfeier der NBEDL, aus Gründen die sie selbst zu vertreten haben, wird eine Strafe von 50 Euro fällig. Das Preisgeld verfällt. Es gibt keinen Anspruch auf Pokale und Urkunden

f) Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung \r\n

Bei der Jahreshauptversammlung muss von jeder gemeldeten Mannschaft mindestens ein Vertreter teilnehmen. Ist niemand aus der Mannschaft anwesend, aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat, wird ein Bußgeld von 20 Euro erhoben. Bei der Mitgliederversammlung muss von jeder gemeldeten Mannschaft ein Vertreter teilnehmen. Ist niemand aus der Mannschaft anwesend, aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat, wird ein Bußgeld von 10 Euro erhoben.

g) Unentschuldigtes zu spät kommen am Ligaspieltag\r\n

Kommt eine Mannschaft mehr als 30 Min. unentschuldigt zu einem Ligaspiel zu spät, wird dieses als verloren gewertet und eine Bußgeld von 25 Euro wird erhoben.

h) Spielberichtsbogen\r\n

Wird ein Spielberichtsbogen nicht korrekt ausgefüllt (keine Pass Nr., Mannschaften, Spitznamen, usw.) ist ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Ist der Spielberichtsbogen nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Spielwoche beim Ligaleiter, erhält die Heimmannschaft ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Ist der Spielberichtsbogen nicht innerhalb 1 Woche beim Ligaleiter erhält die Heimmannschaft ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Sollte der Spielberichtsbogen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Spielwochenende beim Ligaleiter eingehen, gibt es ein Bußgeld von 15 Euro sowie Spiel und Punktverlust. Die jeweilige Heimmannschaft hat sich über den ordnungsgemäßen Eingang des Spielberichtsbogens beim Ligaleiter zu erkundigen.

i) Verstöße gegen die Spielordnung\r\n

Verstößt ein Spieler gegen die Spielordnung der NBEDL, so wird dieser in Anwesenheit seines Teamkapitäns verwarnt. Bei weiterem Verstoß droht der Spielverlust. Grobe Regelverstöße sind umgehend dem Ligaleiter zu melden. Je nach schwere des Verstoßes erfolgt eine Abmahnung des Spielers, Kapitäns oder der gesamten Mannschaft. Bei Wiederholung kann eine Sperre oder auch der Ausschluss des Spielers bzw. der Mannschaft durch den Ligaleiter erfolgen. Die Teams sind auch für ihre Fans verantwortlich.

k) Rückzug der Mannschaft \r\n

Zieht eine Mannschaft während der laufenden Saison zurück, so wird sie für 1 Jahr gesperrt. Die Mannschaft bekommt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Das Preisgeld verfällt. Es gibt keinen Anspruch auf Pokale und Urkunden.

     

  1. (3) Über die Verhängung der Strafen/Bußgelder entscheidet der Ligaleiter. Dieser hat seine Maßnahmen ausreichend zu begründen. \r\n

    (4) Gegen den Beschluss auf Verhängung der Strafen/Bußgelder, kann das Mitglied Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Entscheidung des Ligaleiters, schriftlich an die Vorstandschaft einlegen. Diese entscheidet dann endgültig. \r\n

§ 7 Organe der Spielvereinigung

Organe der Spielvereinigung ist die Vorstandschaft und die Mitgliederversammlung.

§ 8 Vorstandschaft

(1) Die Vorstandschaft besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Ligaleiter, und dem Schatzmeister. Sie werden auf 2 Jahre gewählt.

(2) Die Spielvereinigung wird außergerichtlich und gerichtlich jeweils durch ein Vorstandsmitglied gem. Abs. (1) vertreten.

(3) Die Amtszeit der Vorstandschaft, die durch die Mitgliederversammlung gewählt wird, beträgt zwei Jahre.

(4) Die Vorstandschaft bleibt bis zur Neuwahl einer neuen Vorstandschaft im Amt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann die Vorstandschaft bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ein kommissarisches Vorstandsmitglied berufen.

(5) Wählbar sind nur Spielvereinigungsmitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Jedes Spielvereinigungsmitglied kann nur ein Spielvereinigungsamt bekleiden. Spielvereinigungsämter sind Ehrenämter.

(6) Die Vorstandschaft ist für alle Entscheidungen und Maßnahmen in der Spielvereinigung zuständig, soweit die Zuständigkeit nicht bei der Mitgliederversammlung liegt.

(7) Es sind zwei Kassenprüfer auf 1 Jahr, sowie ein Passwart auf 2 Jahre zu wählen. Sie sind keine Vorstandsmitglieder nehmen an Vorstandssitzungen beratend teil. Die Kassenprüfer haben jährlich die Kasse der NBEDL auf richtige und vollständige Führung zu überprüfen. Der Passwart unterstützt den Ligaleiter und fertigt Pässe der einzelnen Spieler an.

§ 9 Mitgliederversammlung

(1) Die Jahreshauptversammlung findet jährlich statt. Im übrigen gelten die §§ 36, 37 BGB für die außerordentliche Mitgliederversammlung.

(2) Mitgliederversammlungen sind vom Vorsitzenden mindestens vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

(3) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

(4) Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Jede gemeldete Mannschaft hat 1 Stimme. Im übrigen gilt § 33 Abs.1 BGB.

(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, dass vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 10 Auflösung der Spielvereinigung

  • (1) Bei Auflösung der Spielvereinigung erfolgt die Liquidation der Spielvereinigung. Liquidatoren sind die Vorstandsmitglieder. \r\n

     (2) Bei Auflösung der Spielvereinigung ist das verbleibende Vermögen ausschließlich mildtätigen Zwecken zuzuführen. \r\n

  • (1) Dieses Regelwerk wurde durch die außerordentliche Mitgliederversammlung am 22.07.2006 beschlossen. \r\n

     (2) Das Regelwerk tritt sofort in Kraft. \r\n

  • Bruchsal, den 22.07.2006

  • § 11 Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen

    § 1 Name, Sitz

     
    1. Deutsche Dartmeisterschaft
     

    1.Nordbadische Dartmeisterschaft
    Zu gunsten Krebskranker Kinder
    Vom 29.09.- 02.10.2006
    In der TSV Halle
    Neudorf
    Informationen unter
    07255/900603 oder 07255/ 502032
    www.nordbadische-dartmeisterschaft.de
    Ligaspiel
     
    Am 15.09.06 um 20:00 Uhr
    findet unser Ligaspiel gegen DC Imperial
    statt wir spielen auswärts in Bruchsal Spiellokal Imperial
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